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SSW 29: Plane das Sorgerecht
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To-do der Woche



Hallo Madlen,



wuhuu, wie krass, der letzte Abschnitt deiner Orga-Reise hat begonnen!


Heute steigen wir in den letzten Abschnitt - deine zehn Orga-To-dos im 8. bis 10. Monat ein.


Lass uns zunächst einen kurzen Überblick über die kommenden Themen gewinnen, bevor wir mit deinem heutigen To-do zum Thema Sorgerecht beginnen.


Deine 10 To-dos im 8. bis 10. Monat


Vielleicht denkst du jetzt: oh wow, gleich zehn To-dos. In den letzten Monaten waren es doch nur acht. 


Aber ich kann dich beruhigen: diesmal haben wir auch (mindestens) zwei Wochen mehr Zeit bis du hoffentlich rechtzeitig zum Beginn deines Geburtszeitraumes (2 Wochen vor ET) fertig bist und dich bzw. euch so richtig feiern kannst!



Was steht an? Wo gibt es Fristen? 

Hier kommt dein Überblick:



Im letzten Abschnitt gibt nur ein To-do mit einer "harten" Fristen, die du nicht verpassen darfst: 


Die Elternzeitanmeldung für deinen Partner/deine Partnerin (To-do #3 dieser Liste).

Denn wenn dein Lieblingsmensch direkt ab der Geburt in Elternzeit gehen möchte, so muss er bzw. sie dies sieben Wochen vor (dem mutmaßlichen) Elternzeitbeginn anmelden. Wichtig: Erst 8 Wochen vorher ist er/sie kündigungsgeschützt. Alle Infos dazu bekommt ihr nochmal rechtzeitig und mit ausreichend Vorlaufzeit, um die Anmeldung entspannt vorzubereiten.


Auch die Mama meldet ihre Elternzeit innerhalb der erste 3 Jahre mit einer Frist von sieben Wochen an. Da hier die Mutterschutzzeit angerechnet wird, muss dieses To-do spätestens in der ersten Woche nach der Geburt erfolgen, falls die Elternzeit (klassischerweise) nach Ablauf des Mutterschutzes beginnen soll. Wird der Mutterschutz verlängert (z. B. aufgrund einer Frühgeburt, bei Mehrlingen oder wenn dein Kind eine Behinderung hat), ist entsprechend mehr Zeit.


Alle anderen To-dos dürfen nach und nach und in aller Ruhe erledigt werden - idealerweise bis zwei Wochen vor der Geburt. 


Aber keine Angst: Auch wenn die Kliniktasche nur halb gepackt sein sollte oder das letzte Kreuz im Elterngeldantrag noch unsicher ist, wird dein Baby entspannt zur Welt kommen. 😌 Erledige alles in deinem Tempo und priorisiere dich und dein Wohlbefinden! ❤️ 


habt ihr euch in der letzten Woche schon Gedanken über die Vaterschaftsanerkennung gemacht und vielleicht auch schon recherchiert? Dann ist bestimmt auch schon das Sorgerechts-Thema aufgeploppt.

Verheiratete können dieses Kapitel wieder direkt überspringen  - außer du willst vermeiden, dass ihr automatisch das gemeinsame Sorgerecht habt.




To-do für heute: Plant das Sorgerecht



Letzte Woche habe ich es beim To-do zur Vaterschaftsanerkennung schon kurz angesprochen:


Die Sorgeerklärung und die Vaterschaftsanerkennung lassen sich prima in einem Aufwasch erledigen!


Aber was ist eigentlich der Unterschied?


Während mit der Vaterschaftsanerkennung das rechtliche Verhältnis des Vaters zum Kind öffentlich anerkannt wird, der unverheiratete Vater also auch ganz offiziell diesen Status bekommt, wird durch die Sorgeerklärung die elterliche (Für)Sorge für das Kind begründet.


Verheiratete müssen an dieser Stelle nichts weiter tun, denn dann gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Für Unverheiratete liegt das alleinige Sorgerecht automatisch bei der Mutter. Möchtet ihr dies ändern, so müsst ihr eine Sorgeerklärung abgeben.


Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die Vaterschaft anerkannt wurde oder nicht. Denn das Sorgerecht ist nicht an die Vaterschaftsanerkennung gekoppelt.


Ganz schön kompliziert, oder?


BTW: Ohne Sorgerecht hat man übrigens keinen Anspruch auf Elternzeit! Klingt logisch, aber wusstest du das?

Madlen, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht ...


... sind zwei Themen, die ich unbedingt empfehle, schon vor der Geburt zu regeln, auch wenn das später auch noch jederzeit möglich wäre.

Denn ihr wärt nicht die ersten, die aus allen Wolken fallen, weil sie bei den Ämtern wegen Personalengpässen kurzfristig keinen Termin mehr bekommen. Und das ist sehr ärgerlich. Denn dadurch verschiebt sich ggf. auch der restliche Formalitätskram immer weiter nach hinten.

Mein Tipp: Gleich erledigen. So habt ihr einen nervigen Teil Bürokratie direkt abgehakt und auch der Vater kommt zu seinen Rechten und Pflichten, die zum Elternsein dazugehören.



Dein To-do: Besprich gern direkt mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin, wie ihr vorgehen wollt und mache dann einen Termin beim Jugendamt (kostenfrei) oder Notar (kostenpflichtig) aus.


Ich drücke die Daumen, dass ihr nicht allzu lange warten müsst und das Thema schnell abhaken könnt.


Was es dabei zu beachten gibt, liest du heute in deinem Orga Guide oder im online Kurs. Logge dich gern direkt ein!


Liebe Grüße,

Bild Madlen
Deine Madlen

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Logge dich direkt ein und lerne heute unter anderem ...

  • wer – abhängig vom Familienstand – das Sorgerecht hat.

  • wie Unverheiratete das gemeinsame Sorgerecht ausüben können.

  • wie und wo man eine Sorgeerklärung abgeben kann.

  • was man dafür braucht.

☑️  Nutzt du den Orga Guide?


Dann erfährst du heute auf Seite 46 die Basics zum Thema Sorgeerklärung und was dazu alles dazu beachten solltest.


In deinem Workbook findest du auf Seite 45 die Vorteile der Sorgeerklärung VOR DER GEBURT und deine Checkliste für den Behördentermin, damit du nichts vergisst.

☑️ Mehr über Orga-Themen in der Schwangerschaft erfahren


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